KPT - Versicherungen
KPT Krankenkasse
Die KPT bietet neben der sozialen Krankenkasse, welche in der Schweiz als Pflichtversicherung gilt, diverse Zusatzversicherungen aus den verschiedensten Bereichen an. Alle in der Schweiz wohnhaften Personen müssen obligatorisch für die Krankenpflege versichert sein. Vorgeschrieben wird dies vom neuen Krankenversicherungsgesetz (KVG), welches seit dem 1. Januar 1996 in Kraft ist. Mit der obligatorischen Grundversicherung werden Grundleistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft erbracht. Nebst dieser obligatorischen Grundversicherung stehen den Kunden der KPT verschiedene weitere Versicherungen zur Auswahl, welche einen zusätzlichen Schutz vor finanziellen Notlagen aufgrund unerwarteter Geschehnisse bieten. So macht es durchaus Sinn, sich vom kompetenten Online-Team der KPT zu den verschiedenen Versicherungslösungen beraten zu lassen.
Immer wieder ereignen sich unvorhersehbare Unfälle. Sei es bei einer sportlichen Betätigung, während den Ferien oder im Strassenverkehr. Mit einer umfassenden Unfallversicherung kann finanziellen Engpässen aufgrund von unerwarteten Unfallereignissen vorgegriffen werden. Auch Zahnschmerzen sind meist äusserst unangenehm und oft sehr teuer. Eine gute Zahnversicherung dient nicht nur der Vorsorge der Zähne sondern schont auch zunehmend das Portemonnaie. Denn oftmals fallen nach einem Zahnarztbesuch hohe und vielfach unkalkulierbare Kosten an. Durch eine private Zahnversicherung lässt sich der Eigenanteil der Kosten sichtlich reduzieren und die Zahnarztrechnung fällt entscheidend tiefer aus. Mit einer Taggeldversicherung können Erwerbsausfälle umgangen werden. Meistens zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfalle zwar den Lohn weiter, jedoch nicht immer zu 100%. Mit den Beiträgen der Taggeldversicherung können allfällige Lohnausfäll umgangen werden und das regelmässige Einkommen ist im Schadensfalle ausnahmslos abgesichert.
Prämienverbilligungen sind staatliche beziehungsweise kantonale Finanzierungshilfen für Versicherte, die in eher bescheidenen Verhältnissen leben. Grundsätzlich basieren die amtlichen Berechnungen, welche über eine Prämienverbilligung entscheiden auf dem steuerbaren Einkommen. Versicherte oder Familien, deren Einkommen die offiziell festgelegten Einkommensgrenzen unterschreitet, haben Anrecht auf eine Prämienverbilligung. Wer für eine solche Prämienverbilligung in Frage kommt, erhält automatisch ein Formular per Post, welches unterschrieben und mit der Kopie des Krankenkassennachweises retourniert werden muss. Spezielle Gesuche für eine finanzielle Unterstützung können bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
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